Sonderregelung für den Flugbetrieb in Corona-Zeiten

Sonderregelung für den Flugbetrieb in Corona-Zeiten, gültig ab dem 24. April 2020 bei den Nordbayerischen Drachenfliegern e.V.

Aufgrund des Schreibens vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona an den DHV und den Empfehlungen des DHV (hier der Wortlaut: Was ist in Bayern zu beachten: Die Geländehalter (in der Regel Vereine / Flugschulen) können den Startplatz für vereinzelte Hike & Fly Flüge freigeben. Ihr solltet daher z. B. auf Eurer Homepage und / oder am Start- und Landeplatz bekanntgeben, ob ihr Euren Startplatz weiterhin geschlossen haltet oder für Hike & Fly Flüge öffnet. Verweist auf die jeweiligen Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht. Windenschleppbetrieb ist nicht möglich)

hat der Vorstand der NBDF folgende Regelungen erlassen:

Die Gelände der NBDF werden für vereinzelte Gleitflüge von Piloten, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen, ab dem 24.April geöffnet. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

  • Diese Regelung gilt auf Widerruf und kann jederzeit wieder zurückgenommen werden; zudem ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt, ein Gelände ohne Angabe von Gründen zu sperren.
  • Die Gästeflugregeln werden ausgesetzt, startberechtigt sind nur die Mitglieder des NBDF und die assoziierten Vereine.
  • Tandemflüge sind nicht erlaubt
  • Die Verordnung heißt es: Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht. „weit her“ ist leider nicht näher definiert, d.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Behörden Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen.  Der Verein kann dafür keinerlei Haftung übernehmen, es liegt im Risiko jedes Einzelnen. Es wird daher empfohlen, das Schreiben des Ministeriums mitzuführen.
  • Die Beachtung der Bayerischen-Corona-Allgemeinverfügung ist zwingend zu beachten https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
  • Jeder Pilot, der plant zum Fliegen zu gehen hat sich vorher auf der Homepage der NBDF über mögliche Änderungen zu informieren.

WALBERLA

  • Meiden des Parkplatz Schlaifhausen
  • Parken am Lindenkeller oder weiter weg
  • Strikteste Beachtung der Geländeregeln

RADSPITZE

  • Parken am Landeplatz und hochlaufen

HAINBERG

  • Das Hochfahren zum Startplatz ist grundsätzlich verboten
  • Das Parken am Landeplatz ist nicht erwünscht, Parkplätze am Freibad nutzen

SIEGRITZ

  • Unser Schleppgelände bleibt weiterhin gesperrt

Folgende Empfehlungen gibt der Verein:

  • Es sollen keine Fahrgemeinschaften gebildet werden und oder sich zum Fliegen verabredet werden.
  • Es sollen keine Nachrichten über soziale Medien verbreitet werden, die andere Piloten animieren könnten ins Fluggelände zu fahren.
  • Es sollen keine Streckenflüge unternommen werden.
  • Wir appellieren an euch, in der kommenden Zeit noch kritischer zu beurteilen, ob die Wetterverhältnisse euerem Können und diesjährigem Übungsstand angemessen sind. Ein Unfall würde vermutlich zur sofortigen Sperre seitens der Behörden führen und massive Probleme beim weiteren Betrieb des Geländes für alle Mitglieder nach sich ziehen.

Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Uwe Knöchel

Erster Vorstand NBDF e.V.

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